Spenden und Zustiftungen
Damit die Peter-Rohland-Stiftung Projekte anstoßen oder födern kann, benötige sie Spenden und Zustiftungen.
Spenden und Zustiftungen an
Peter Rohland Stiftung, Konto 12 177 770,
KSK Rhein-Hunsrück, BLZ 560 517 90,
IBAN DE48 5605 1790 0012 1777 70
Zuwendungsbestätigungen werden postwendend erteilt.
Die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt.
Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen sind bis zum Betrag von 20.450 € p.a. steuerlich unbeschränkt abzugsfähig. Das Stiftungskapital steht der ABW als verzinsliches Darlehen zur Verfügung. Zustifter (ab 100 €) erhalten die von der Stiftung produzierte Peter-Rohland-CD als Geschenk.
Vermächtnisse
Auch durch Anordnung eines Vermächtnisses im Rahmen einer testamentarischen Verfügung können der Stiftung Mittel zugeführt werden. Der Stiftungsrat berät gern.



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