Waldeck-Spatz mit Markenschutz

Seit den Zeiten der alten Festivals, also ab 1964, führt die Waldeck auf Briefbögen, Plakaten etc. den Spatz als Logo. Die Peter Rohland Stiftung hat ihn auch übernommen. Mike, Mitbegründer der Stiftung, wollte sicher gehen, dass da niemand quer kommt und hat deshalb beim Bundespatentamt ein Markenschutz-Verfahren in Gang gesetzt und mit Wirkung vom 31. 1. 2007 Markenschutz erlangt. Damit ist der Vogel in Deutschland für die ABW auch markenrechtlich geschützt.

Im Waldeck-Buch (Seite 319/320) ist beschrieben, wie der Düsseldorfer Graphiker Walter Breker bei einem Waldeck-Besuch per Stempelkissen Fingerabdrücke der Anwesenden auf einem Bogen Papier einsammelt, Schnäbel und Füße dazu kritzelt, Linien darunter setzt und so den ersten Entwurf für das legendäre Plakat „Chanson Folklore International 1964-1965“ bastelte, das dann alle anderen Plakatentwürfe bis hin zu dem von HAP Grieshaber ausstach und zur Bekanntheit der Festivals wesentlich beitrug.

Im Köpfchen 4/99, Seite 8, hat Peer daran erinnert, wofür der Vogel stehen soll. Paul Haubrich interpretierte das Plakat damals so:

  • Fünf Linien: gleich fünf Notenlinien
  • Spatzen: frech ihre Lieder singend wie die Chansoniers, ebenso machtlos wie diese, aber voll Spaß am Leben
  • Das Federkleid: Fingerabdrücke – die Nähe der Polizisten und Gendarmen beweisend, die den Liedermachern, Landfahrern und unbürgerlichen Dichtern auf der Spur sind, von Villons Zeiten an bis heute zu den Ostermarschierern, von denen auf der Burg Waldeck auch ein Lied erklang.

Walter Breker, Professor an der Kunstakademie Düsseldorf, schloss sich dieser Interpretation damals an.

molo

(aus: KÖPFCHEN 2/2007, Seite 17)