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Spenden und Zustiftungen

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Peter Rohland Stiftung

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Vermächtnisse

Auch durch Anordnung eines Vermächtnisses im Rahmen einer testamentarischen Verfügung können der Stiftung Mittel zugeführt werden. Die Stiftung berät Sie dabei gern.

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Zuwendungsbestätigungen

Die Stiftung ist durch das Finanzamt Simmern-Zell, St.Nr. 40/671/02413, als eine gemeinnützige Körperschaft zur Förderung von Kunst und Kultur anerkannt. Zur steuerlichen Berücksichtigung berechtigende Zuwendungsbestätigungen werden zum Jahresende erteilt.